Digitale Ehrenamtskarte: Nachnutzung bundesweit in Vorbereitung
Die digitale Ehrensamtskarte in NRW schafft einen Mehrwert für Ehrenamtliche, Kommunen und Vereine. Bis Ende 2024 soll das EfA-Projekt zur Ehrenamtskarte laufen, um die App und das zugehörige Verwaltungsprogramm interessierten Bundesländern anbieten zu können. Entwicklungspartner sind wie im vorangegangenen NRW-Projekt nextgov iT und OWL-IT. Neben der Projektleitung von d-NRW unterstützen weitere Dienstleister im Bereich Projekt-, Test- und Anforderungsmanagement. Derzeit befinden sich Bundesländer in zweistelliger Zahl in der Vorbereitung für die Nachnutzung. Der Go-Live soll Anfang 2025 erfolgen.
Mit agiler Entwicklung ans Ziel
„Wir freuen uns, die Anwendung in andere Bundesländer zu bringen“, sagt Projektleiterin Wiebke Borchert von der nextgov iT. „Die Entwicklung der länderspezifischen Anpassungen durch OWL-IT und nextgov iT erfolgt im agilen Prozess, der die interessierten Bundesländer und deren Stakeholder engmaschig einbezieht. Dies garantiert, dass das bestmögliche Ergebnis erzielt wird und die Bundesländer die Möglichkeit haben, Teile der Lösung zu pilotieren. So kann für die Nachnutzung individuell auf jedes Bundesland eingegangen werden.“
Länderspezifisches Look & Feel möglich
„Die größte Herausforderung bei der Entwicklung für die Nachnutzung sind die länderspezifischen technischen, prozessualen und rechtlichen Anforderungen“, ergänzt Daoud El Omari, Projektleiter bei der nextgov iT. „Hinzu kommt, dass parallel immer mehr Inhalte und Angebote eingepflegt werden – damit wächst das System. Dank agiler Entwicklung sind wir jedoch in der Lage, neue Bundesländer in kurzer Zeit aufzunehmen und allen ein länderspezifisches Branding zu ermöglichen.“
Vorteile der digitalen Ehrenamtskarte
- Besteht aus App und Fachverfahren, kein OSCI notwendig
- Hoher Individualisierungsgrad (Look & Feel des jeweiligen Bundeslandes)
- Niedrigschwellige Authentifizierung
Gefördert wird das Projekt durch die FITKO. Während in NRW derzeit noch das Servicekonto.NRW angebunden ist, das erst im zweiten Quartal 2024 abgelöst wird, wird in anderen Bundesländern die BundID von Anfang an integriert sein.
Sie interessieren sich für die Nachnutzung? Schreiben Sie uns an info@nextgovit.de.